Wenn die Grabnutzung endet oder Angehörige den Wunsch haben, das Grab aufzugeben, müssen die Gräber fachgerecht aufgelöst werden. Dazu gehört die Entfernung der kompletten Grabstätte inklusive der Fundamente und das bodenebene Einebnen. Das sieht die Friedhofsordnung so vor.
Wir kennen uns mit den unterschiedlichen Verordnungen und Vorschriften in der Region aus und lösen die Grabstätten fachgerecht und vorschriftsmäßig für Sie auf, damit es hinterher keine Beanstandungen gibt.